AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benützung der TTpay-Karte

Version 1.0   | 27.01.2016


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Traffic Team Group (nachstehend TT) und dem Inhaber (Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche) von TTpay-Karten (nachstehend Karteninhaber).


1. Kartenherausgabe

1.1
Mit der Benützung der Karte bestätigt der Karteninhaber die AGB sowie deren Inhalt anerkannt zu haben.
1.2
Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum von TT

2. Karteneinsatz

2.1
Unter Beachtung des Kartensaldos sowie der Bezgugslimite können bei Akzeptanzstellen folgende Transaktionen autorisiert werden:

1. Bei Bezahlung von Waren und Dienstleistungen durch blosse Verwendung der Karte
2. Bei Bezahlung von Waren und Dienstleistungen via Telefon, auf dem Korrespondenzweg oder im Internet durch Angabe der Kartennummer und Geburtsdatum

2.2
Der Karteninhaber anerkennt sämtliche autorisierten Transaktionen bzw. die daraus resultierenden Forderungen der Aktzeptanzstellen. Gleichzeitig weist er TT unwideruflich an, die jeweiligen Forderungen der Aktzeptanzstellen ohne Weiteres zu vergüten.
2.3
Der Karteninhaber anerkennt verpflichtet sich, seine Karte nur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu verwenden. Die Benützung der Karte über den Kartensaldo hinaus ist nicht zulässig. Der Einsatz für illegal Zwecke ist verboten.
2.4
Die Einsatzmöglichkeiten der Karte können von TT jederzeit angepasst werden. Die Höhe des Kartensaldos entspricht dem einbezahlten Betrag, abzgl. allfälliger Gebühren. Bei Kartenerneuerung oder Kartenersatz wird der Kartensaldo der alten Karte nach Abzug allfälliger Gebühren auf die neue Karte übertragen. Der Kartensaldo kann jederzeit in TTpay Online erfragt werden.

3. Preise

3.1
Für die Karte und deren Nutzung können dem Karteninhaber Preise, Gebühren und Kommissionen verrechnet werden. Diese werden dem Karteninhaber in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht und können jederzeit im Internet unter www.trafficteam.ch abgerufen werden. Drittkosten können weiterverrechnet sowie vom Karteninhaber verursachte Aufwendungen in Rechnung gestellt werden.
3.2
Änderungen der Preise sind jederzeit aufgrund veränderter Martkverhältnisse bzw. Kosten möglich.

4. Transaktionsübersicht/Zahlungs- und Rückzahlmodalitäten

4.1
Der vom Karteninhaber zu Beginn einzuzahlende Betrag wird von TT direkt auf der Karte gutgeschrieben. Die Höchstgrenze des Kartensaldos wird von TT festgelegt und kann jederzeit ändern.
4.2
Der Karteninhaber kann die Rückerstattung des Kartensaldos schriftlich beim TT verlangen. Die Rückerstattung erfolgt ausschliesslich auf ein schweizerisches Post- oder Bankkonto.

5. Sorgfaltspflichten

5.1
Der Karteninhaber muss immer wissen, wo sich seine Karte befindet, und regelmässig kontrollieren, ob sie noch in seinem Besitz ist.
5.2
Will der Karteninhaber allfällige Unsitimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, beanstanden, muss er dies sofort nach der entsprechenden Transaktion (ab Datum) dem TT innerhalb 15 Tagen schriftlich an die Adress von TT vorbringen (Datum, Psotstempel).
5.3
Sowohl bei Verlust, Diebstahl, Einzug oder Missbrauch der Karte als auch bei Verdacht darauf muss der Karteninhaber dies sofort dem TT melden.
5.4
Verfallene, ungültige oder gesperrte Karten sind unaufgefordert und unverzüglich unbrauchbar zu machen. Gekündigte Karten sind an das TT zu retournieren.
5.5
Änderungen der gemachten Angaben (Name, Adresse u.s.w.) sind TT innert 15 Tagen schriftlich mitzuteilen.

6. Verantwortlichkeit/Haftung

6.1
Der Karteninhaber haftet für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Einsatz der Karte. Allfällige Streitigkeiten bezüglich Unstimmigkeiten und Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen sowie Ansprüche daraus sind vom Karteninhaber direkt mit der jeweiligen Aktzeptanzstelle zu regeln.
6.2
Bis zu einer allfälligen Sperre der Karte ist der Karteninhaber gem. Punkt 2 für alle TRansaktionen verantwortlich. Die Risiken au seiner missbräuchlichen Kartenverwendung liegen grundsätzlich beim Karteninhaber. Das TT übnimmt bei rechtzeitiger Beanstandung Schäden aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte, sofern der Karteninhaber sämtliche Bestimmungen dieser AGB eingehalten hat und soweit ihn auch sonst in keener Weise ein Verschulden trifft. Nicht als Dritte gelten dem Karteninhaber nahestehende, verwandtschaftlich oder anderweitig mit ihm verbundene Personen wie zum Beispiel Lebenspartner.
6.3
Schäden infolge des Weiterversands von Karte müssen vom Karteninhaber getragen werden.
6.4
Schäden, welche dem Karteninhaber im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Verwendung seiner Karte entstehen, sind von ihm selbst zu tragen. TT übernimmt keine Haftung, falls eine Akzeptanzstelle die Karte als Zahlungsmittel nicht akzeptiert oder falls die Karte aus technischen Gründen oder infolge Anpassung der Limite, einer Kündigung oder einer Sperre nicht verwendet werden kann.
6.5
TT übernimmt keine Haftung für die mit der Karte zur Verfügung gestellten Neben- bzw. Zusatzleistungen sowie für Schäden, für welche eine Versicherung aufzukommen hat.

7. Sperrung/Kündigung

7.1
Der Karteninhaber oder TT können jederzeit und ohne Angabe von Gründen eine Kartensperre veranlassen.

8. Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von Daten/Beizug Dritter

8.1
TT darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere dem TTpay-System, Dritte beiziehen.
8.2
TT ist ermächtigt, Vertrags- und Transaktionsdaten zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Gespeicherte Daten sind vom TT unter Verschluss und werden nicht für Drittdienstleistungen, die nicht dem TTpay-System dienen, herausgegeben.

9. Weitere Bestimmungen

9.1
TT kann die AGB jederzeit ändern. Die Änderungen sind in geeigneter Weise vorgängig bekannt zu geben. Ohne schriftlichen Wiederspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe, auf jeden Fall aber mit der ersten Benützung der Karte, gelten die Änderungen als genehmigt.
9.2
Die vorliegende AGB untersteht schweizerischem materiellem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Büsserach.